Für eine tatsächliche Umsetzbarkeit des Hessischen Personalvertretungsgesetzes

Die Novellierung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) vom 28. März 2023 sieht nach Art. 97 Abs. 7 vor, dass ein Hilfskräfterat gebildet wird: §97 (7) HPVG:

An den Hochschulen des Landes wird ein Hilfskräfterat gewählt, der an Hochschulen mit bis zu 1.000 studentischen Hilfskräften aus drei Mitgliedern, an Hochschulen mit über 1.000 studentischen Hilfskräften aus sieben Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Hilfskräfterats kann an den Sitzungen des Personalrats, zu denen es wie ein Personalratsmitglied zu laden ist, mit Rederecht, in allen Angelegenheiten, die die studentischen Hilfskräfte betreffen, mit Antrags- und Stimmrecht teilnehmen.

Hiermit wird ein jahrzehntelanger Ruf nach Demokratisierung an Universitäten zumindest ansatzweise garantiert: Studentische Beschäftigte – die mit über 2200 Hilfskräften und Tutor*innen eine der größten Beschäftigungsgruppen an der Goethe-Uni ausmachen – sollen endlich eine Personalvertretung erhalten und damit eine Stimme in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen. Die Umsetzung des HPVG macht dies allerdings schwierig – das haben sowohl der bisherige Prozess der Novellierung als auch das Ausbleiben einer Garantie der Arbeitsfähigkeit für den zukünftigen Hilfskräfterat bereits deutlich gemacht:

1) Prozess der Novellierung: Obgleich das novellierte HPVG bereits am 5. April 2023 in Kraft getreten ist, ist das Präsidium noch nicht aktiv geworden. Es brauchte die Studentischen Beschäftigten selbst, um sich der Sache anzunehmen. Deshalb haben wir einen Entwurf ausgearbeitet und ihn in der Senatssitzung am 24. Mai vorgeschlagen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass von oben weder Interesse an demokratischen Prozessen noch an der Einräumung von fundamentalen Rechten einer der größten Beschäftigungsgruppe an der Goethe-Uni bestehen. Auch bei der nächsten Senatssitzung vom 19. Juli ist nicht klar, ob der Vorschlag aus der Senatskommissions-Sitzung vom 22. Juni überhaupt zum Thema gemacht wird. Die Betroffenen mussten die Angelegenheit selbst in die Hand nehmen, ansonsten tut sich wenig bis nichts hinsichtlich einer Veränderung der fortwährend ungerechten Strukturen an Universitäten.

2) Garantie der Arbeitsfähigkeit: In dem ausgearbeiteten und dem Senat vorgelegten Entwurf vom 24. Mai 2023 hat das Autonome Hilfskräftereferat in Absprache mit Studentischen Beschäftigten und dem AStA unter Satzung D. auf eine Aufwandsentschädigung gepocht. Diese ist unabdingbar, damit die formale Interessensvertretung dieser Beschäftigungsgruppe auch tatsächlich ihre Recht wahrnehmen kann. Solange es keine Aufwandsentschädigung gibt, kann der Austausch des Hilfskräfterats mit insgesamt 2200 Studentische Beschäftigten, Sitzungen mit dem Personalrat nicht abgehalten und keine qualitative Vermittlungsarbeit zwischen Arbeitnehmer*innen (SHKs) und dem Arbeitgeber (Goethe-Uni) gewährleistet werden. Unabhängig von der Frage, ob eine Aufwandsentschädigung nun über eine Wahlordnung oder eine davon getrennte Satzung festgesetzt wird: Der Senat wie auch das Präsidium müssen dafür sorgen, dass diese nicht nur bei einem leeren, formellen Versprechen bleibt, sondern die Fähigkeit das formelle Recht auch umzusetzen, garantiert.

Aus diesen beiden Gründen fordern wir bei der Senatssitzung vom 19.7.23, dass der Senat und das Präsidium aktiv werden, um nachhaltige und funktionale Strukturen an der Goethe-Universität zu schaffen. Ob es dafür einen Senatsbeschluss oder einen Entscheid vom Präsidium braucht, ist zu diesem Zeitpunkt sekundär. Damit der Hilfskräfterat als effektive Vertretung der größten Beschäftigungsgruppe an der Goethe-Universität auch wirken kann, bedarf es folgender Maßnahmen:

  1. Aufwandsentschädigung von mindestens 200€ pro Ratsmitglied des Hilfskräfterats
  2. Einen Topf für Weiterbildungskosten für Mitglieder des Hilfskräfterats
  3. Kündigungsschutz für das Anstellungsverhältnis als Studentische Hilfskraft während der ausführenden Tätigkeit der Interessenvertretung im Hilfskräfterat
  4. Klarstellung der konstituierenden Sitzung: Wer ist der Wahlleiter*in und wie konstituiert sich der Wählervorstand? (§5 HPVG)
  5. Website für das Publizieren von Kandidat*innen und ihrer Listen für die jährliche Wahl des Hilfskräfterats

 

Eine Inkraftsetzung des HPVG an der Goethe Universität sollte sowohl den Prozess als auch die Arbeitsfähigkeit sicherstellen. Mit dem jetzigen Stand der Wahlordnung ist dies jedoch noch nicht gewährleistet. Deswegen sind die oben genannten fünf Maßnahmen erforderlich, damit die Novellierung umsetzbar sowie qualitativ und nachhaltig wirksam ist.

Mit freundlichen Grüßen ans Präsidium

Autonomes Hilfskräfte-Referat, ver.di, GEW Betriebsgruppe der Goethe-Universität, Hochschulgewerkschaft unter_bau, AStA, Grüne Hochschulgruppe und Juso-Hochschulgruppe Frankfurt