TVStud: Forderungen & Verhandlungsaufforderung

Die Hochschulgewerkschaft unter_bau hat das Präsidium der Goethe-Universität Frankfurt zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag für Studentische Hilfskräfte und Tutor*innen aufgefordert. Die Forderungen der Gewerkschaft wurden zuvor am Donnerstag, 25. Januar 2024, von einer Vollversammlung der Gewerkschaft beschlossen. „Die Studentischen Hilfskräfte halten die Universität am Laufen. Ohne sie würde nichts funktionieren – keine Lehre, keine Forschung, keine Verwaltung, keine Bibliotheken. Jetzt muss das Präsidium der Goethe-Uni zeigen, dass ihm die Hilfskräfte etwas wert sind.“ Das sagt Benjamin Rauch, Allgemeiner Sekretär des unter_bau.

Die Forderungen für die Studentischen Beschäftigten lauten:

  • mindestens 18 Euro Stundenlohn (mit Staffelung: 19 Euro nach einem Jahr, 20 Euro
    nach zwei Jahren),
  • Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten im Regelfall,
  • garantierte Kita-Plätze für Kinder von Studentischen Beschäftigten,
  • 8 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr,
  • mindestens 40 Arbeitsstunden pro Monat im Regelfall,
  • 12 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit,
  • Zuschläge für Arbeit in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen,
  • Ein Finanzbudget für die Verbesserung der Barrierefreiheit studentischer
    Arbeitsplätze sowie Hilfsmittel und Assistenzen für Hilfskräfte mit Behinderung und
    chronischer Erkrankung.

Darüberhinaus erwartet unter_bau vom Präsidium:
Die Finanzierung von Interessenvertretungen marginalisierter Gruppen (z.B. Gleichstellungsrät*innen) und das AUCH im Rahmen Studentischer Beschäftigung!

„Die prekären Arbeitsbedingungen müssen endlich ein Ende haben. Kettenbefristungen, kaum Urlaub, Arbeit am Wochenende – und das alles für kaum mehr als den Mindestlohn. Wir machen das nicht mehr mit“, sagt Aisha Salih, Studentische Hilfskraft am Institut für Humangeographie. Der Abbau von Barrieren ist dem unter_bau ein besonderes Anliegen. Hilfskraftjobs sind für Studierende oft keine Option, wenn sie Kinder haben, aus armen Familien stammen oder eine Behinderung oder chronische Erkrankung haben. Die Regelungen, die unter_bau fordert, würden es ihnen erleichtern, eine Stelle als Hilfskraft anzunehmen. An der Goethe-Universität arbeiten mehr als 2.000 Studentische Hilfskräfte. Für sie gilt der Haustarifvertrag der Goethe-Universität (TV-GU) nicht. Sollte die Goethe-Universität nicht auf die Verhandlungsaufforderung eingehen, sprachen die Mitglieder sich auf der Gewerkschaftsversammlung für die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen aus. Baldige Warnstreiks sind damit möglich.


Deine Rechte im Streik: Frequently Asked Questions (FAQ)!

Ein Streik ist ein wichtiges Mittel im Arbeitskampf, um bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne oder andere Forderungen durchzusetzen. Per Definition handelt es sich um eine organisierte Arbeitsniederlegung, bei der Arbeitnehmer gemeinsam und koordiniert die Arbeit verweigern, um Druck auf ihren Arbeitgeber auszuüben. Streik ist in Deutschland ein Grundrecht! Was ihr als Arbeitnehmer dabei beachten solltet, lest ihr in unserem Streik-FAQ! Bei weiteren Fragen könnt ihr uns auch an streik[at]unterbau.org schreiben.

Wer darf streiken? Darf ich auch mitstreiken, wenn ich kein Gewerkschaftsmitglied bin?

Streik ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht (Artikel 9, Absatz 3 Grundgesetz). An einem Streik dürfen auch Beschäftigte teilnehmen, die nicht Mitglied der zum Streik aufrufenden Gewerkschaft sind. Sollte der Arbeitgeber nach dem Streik für diese Zeit das Gehalt abziehen (was er darf siehe unten), erhalten aber nur die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften Streikgeld von ihrer Gewerkschaft. Nichtmitglieder können allerdings am Streiktag in die Gewerkschaft eintreten und Streikgeld erhalten.

Um den Arbeitskampf zu unterstützen, der schließlich auch Deine Arbeitsbedingungen verbessern soll, solltest Du einem Streikaufruf in jedem Fall folgen und Deine Arbeit als studentische Hilfskraft niederlegen ob Du in einer Gewerkschaft bist oder nicht. Überzeug auch Deine studentischen Freund*innen und Bekannten, zu kommen und sich mit uns zu solidarisieren. Unsere Arbeitsbedingungen sind ihre Studienbedingungen!

Wann darf ich streiken? Wer darf studentische Hilfskräfte zum Streik aufrufen?

Die Teilnahme an einem Streik setzt voraus, dass die beteiligte Gewerkschaft unter_bau einen offiziellen Streikaufruf mit den genauen zeitlichen Daten veröffentlicht hat. Der Streikaufruf wird an alle Mitglieder per Mail versendet und auch auf allen Social Media Kanälen der Gewerkschaft veröffentlicht.

Wie streike ich, wenn ich keine festen Arbeitszeiten bzw. Arbeitstage habe?

Wenn Du relativ flexibel selbst entscheiden kannst, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Du Deine Arbeitsleistung erbringst, kannst Du das natürlich auch an den Tagen machen, an denen zum Streik aufgerufen wird. Der Streiktag oder die Streiktage sind dann Deine Arbeitstage. Wenn Dir niemand vorschreibt, wann Du z.B. unterstützende Recherche an Deinem Lehrstuhl erbringst, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Recherche liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streik aufgerufen wirst. Diese Arbeit musst Du nicht nachholen.
Wenn Du Deine Arbeit wiederum machen möchtest (sei es, dass Du sie gerne machst, sei es, dass Du Sorge vor Problemen mit Vorgesetzten hast), steht es Dir natürlich auch frei, die Arbeit an einem anderen Tag zu machen. Es ist dennoch wichtig, am Streiktag dabei zu sein! Und: Hast Du oder haben Deine Kolleg*innen Probleme mit Vorgesetzten, kontaktiert unbedingt die Gewerkschaft unter streik[at]unterbau.org! Wir beraten jede*n gerne und helfen bei der Suche nach der besten Lösung –– keine*r wird mit Problemen wegen des Streiks alleingelassen!

Wie ist es, wenn ich feste Arbeitstage habe?

Auch hier gilt, dass Du, wenn der Streiktag Dein festgelegter Arbeitstag ist, Deine Arbeitsleistung nicht erbringen musst. Sollte der Streiktag nicht auf einen Deiner Arbeitstage fallen, kannst Du Dich natürlich trotzdem in Deiner Freizeit an Streik, Aktionen und Kundgebungen beteiligen.

Wie verhält es sich, wenn ich Tutor*in bin? Kann ich nur an dem Tag streiken, an dem ich mein Tutorium gebe?

Nein, Du kannst auch dann streiken, wenn Du andere Arbeitsleistungen erbringst. Wenn Du flexibel selbst entscheiden kannst, wann Du z.B. Aufgaben für Deine Tutand*innen zu korrigieren hast, dann ist es Deine Entscheidung, wie viel von der Korrektur liegenbleibt, weil Du sie eben gerade für jenen Tag einplanst, für den Du zum Streik aufgerufen wirst.

Kann ich arbeitsrechtlich benachteiligt werden, wenn ich streike?

Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen (Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung) durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind nicht zulässig. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Rahmen des laufenden Vertrags. Während des Streiks ruht das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmer*innen brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks nicht (siehe unten).

Es ist möglich, dass das Präsidium als Arbeitgeber versucht, einen Streik juristisch zu unterbinden. Dass das Erfolg hat, ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen. Sollte dies passieren, hat es aber keine Auswirkungen auf Dein Arbeitsverhältnis, auch wenn Du einem Streikaufruf bereits gefolgt bist. Eventuelle Konsequenzen richten sich ausschließlich auf die Gewerkschaft. Um informiert zu bleiben, falls zum Beispiel ein
geplanter Streik kurzfristig abgesagt werden muss, ist es aber wichtig, den Social–Media–Kanälen von unter_bau zu folgen! Alle Mitglieder werden über die aktuellen Entwicklungen auch per Mail informiert.

Muss ich mich bei meinem Vorgesetzten abmelden, wenn ich streike? Werden meine Vorgesetzen automatisch darüber informiert, dass ich streike?

Nein, es gibt es keine Pflicht, sich für den Streiktag abzumelden. Es ist auch nicht sinnvoll, den konkreten Streiktag im Vorfeld anzukündigen. Schließlich soll der Streik Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Dieser Druck ist geringer, wenn er sich vorher auf den Streik einstellen und ggf. Streikbruch organisieren kann. Wenn Du vorher, z.B. von Vorgesetzten, gefragt wirst, ob Du an dem Streik teilnehmen wirst, musst Du das nicht beantworten bzw. kannst ausweichend antworten.

Deine Vorgesetzten werden auch nicht über deine individuelle Teilnahme informiert. In der Regel werden sie aber durch die Hochschulleitung generell darüber informiert, dass ein Streik stattfindet. Sofern es euer persönliches Verhältnis ermöglicht, kann es aber sinnvoll sein, mit Deinen Vorgesetzten allgemein über die Ziele der Tarifauseinandersetzung zu sprechen und sie um solidarische Unterstützung zu bitten.

Muss ich mich irgendwo melden, wenn ich streike –– oder reicht es, einfach nicht zur Arbeit zu gehen?

Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist und Streikgeld bekommen möchtest, musst Du Dich in die Streikliste Deiner Gewerkschaft eintragen. Wenn zentrale Kundgebungen am Streiktag stattfinden, liegen die Streiklisten bei diesen Kundgebungen aus.
Ansonsten werden die Gewerkschaftsmitglieder jeweils gesondert informiert, wo und wann sie sich in die Streiklisten eintragen können. Wenn Du kein Gewerkschaftsmitglied bist, musst Du Dich nicht anmelden.

Unter welchen Bedingungen bekomme ich Streikgeld –– und wie viel?

Die Mitglieder der zum Streik aufrufenden Gewerkschaften erhalten Streikgeld. Voraussetzung für die Zahlung des Streikgeldes ist, dass man sich in die Streikliste eingetragen hat (siehe vorherige Frage). Auch ein Gewerkschaftsbeitritt unmittelbar während des Arbeitskampfes ist möglich. Streikgeld ist steuer– und sozialabgabenfrei. Bei unter_bau haben alle Mitglieder, wenn ihnen Lohn abgezogen wird, Anspruch auf Streikgeld in Höhe von 2/3 des Lohnausfalls.

Mein Vertrag ist sehr kurz. Wenn ich streike, habe ich Angst, deshalb nicht verlängert zu werden. Bin ich dagegen abgesichert?

Eine Absicherung und einen Anspruch auf Verlängerung gibt es leider nicht. Auch deshalb ist es sinnvoll, mit Deinen Vorgesetzten und hauptberuflichen Kolleg*innen zu sprechen und um Unterstützung zu bitten. Die Erfahrung zeigt, dass viele Verständnis haben, wenn Du ihnen Deine Situation erklärst. Noch besser ist es natürlich, wenn möglichst viele Deiner Kolleg*innen mitstreiken, dann bietet die Masse einen gewissen Schutz: Die Uni kann nicht von einem Semester auf das andere Hunderte Hilfskräfte ersetzen. Wenn Dein Vertrag für das kommende Semester bereits unterschrieben ist, bist Du auch zumindest für dieses Semester abgesichert.

Außerdem kämpfen wir mit unserem Ziel der Mindestvertragslaufzeiten genau dafür: dass wir und andere studentische Beschäftigte in Zukunft weniger Sorge haben müssen, dass unsere Verträge nicht verlängert werden, wenn wir grundlegende Arbeitnehmer*innenrechte –– wie Urlaub, aber eben auch Streik –– in Anspruch nehmen.

Darf ich Kolleg*innen dazu aufrufen, mitzustreiken?

Ja –– das solltest Du unbedingt tun! Je mehr Beschäftigte –– ob Hilfskräfte oder andere Kolleg*innen –– sich am Streik beteiligen, desto größer ist seine Wirkung und desto sicherer bist Du selber. Das Präsidium der Goethe–Universität wird sich in den Tarifverhandlungen nur bewegen, wenn wir viele auf der Straße sind!

Muss ich liegengebliebene Arbeit nacharbeiten?

Nein. Es würde auch dem Streik widersprechen, wenn die Arbeit trotzdem wie bisher erledigt wird. Der Streik wäre so nicht spürbar für den Arbeitgeber. Auch die Anweisung von Überstunden wegen der Teilnahme am Streik ist rechtswidrig. Ein Beispiel: Wegen des Streiks bleiben einige Klausuren, die Du zu korrigieren hast, liegen. Dein*e Vorgesetzte*r kann dann nicht von Dir verlangen, diese noch in derselben Woche zu korrigieren, wenn Deine Wochenarbeitsstunden schon erbracht sind (weil Du z.B. alle Arbeitsstunden der Woche auf den Streiktag gelegt hast). Dein*e Vorgesetzte*r kann aber natürlich anordnen, dass Du die Klausuren in der darauffolgenden Woche korrigierst. Wenn Vorgesetzte Dich unter Druck setzen, wende Dich an die Gewerkschaft unter streik[at]unterbau.org!

Kann ich mit den anderen Beschäftigten der Universität zusammen streiken?

Ja! Im Rahmen der Tarifrunde der Goethe–Universität 2024 ist es möglich, dass die Gewerkschaften die studentischen Hilfskräfte gemeinsam mit den Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau und im administrativ–technischen Bereich zum Streik aufrufen. Welche Beschäftigtengruppe jeweils zum Streik aufgerufen wird, kannst Du dann jeweils dem aktuellen Streikaufruf entnehmen. Vernetz Dich am besten so früh wie möglich mit Deinen Kolleg*innen!

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich oder meine Kolleg*innen wegen des Streiks Probleme mit Vorgesetzten haben? Und wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch weitere Fragen habe?

Kontaktiert unbedingt die Gewerkschaft unter streik[at]unterbau.org! Wir beraten jede*n gerne und helfen bei der Suche nach der besten Lösung –– keine*r wird mit Problemen wegen des Streiks alleingelassen!

>> hier findet ihr das FAQ zum Download als PDF!