Sekretariat

Eine handlungsfähige Basisorganisation benötigt ausführende Organe. Dafür haben wir vor allem ein Sekretariat. Wie sich dieses zusammensetzt, erfahrt ihr hier.

Das Sekretariat ist mit einem imperativen Mandat ausgestattet, führt also vor allem Beschlüsse der Basis aus, die auf unseren Vollversammlungen getroffen werden. Darüber hinaus bestehen für jedes Mandat Handlungsrichtlinien, die den Sekretär_innen einen Entscheidungsspielraum im Alltagsgeschäft geben, um als Organisation handlungsfähig zu sein. Entscheidungen des Sekretariats unterliegen immer der Kontrolle durch die Basis. Mandatsträger_innen können daher bei Verstößen gegen die Beschlusslage und die Handlungsrichtlinien jederzeit abgewählt werden.

Da der unter_bau momentan nur aus einer Allgemeinen Assoziation besteht, aus der autonome Assoziationen für die verschiedenen Statusgruppen hervorgehen können, gibt es derzeit nur ein Sekretariat. Dieses setzt sich zusammen aus:

  • zwei Allgemeine_n Sekretär_innen
  • drei Gewerkschaftssekretär_innen
  • zwei Kassensekretär_innen
  • zwei Öffentlichkeitssekretär_innen
  • zwei Außensekretär_innen

Die Mandate sollen paritätisch (also zu mindestens 50 Prozent mit FLINTA-Personen*) besetzt werden. Sie sind immer auf ein Jahr gewählt und sollen bestmöglich rotieren. Die Kontaktadressen der Sekretariate findet ihr hier.

 

 

*FLINTA ist ein Akronym für Frauen, Lesben, Inter-, Non-Binäre-, Trans-, Agender-Personen. Das Akronym soll Solidarität zwischen den Personengruppen ausdrücken, die im Patriarchat aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Im unter_bau wurde vormals das Begriffskonstrukt Frauen* verwendet.