Ein Tropfen auf dem heißen Stein? Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss

Ein Tropfen auf dem heißen Stein? Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss

Die Energiepreispauschale (EPP) kommt als Teil des von der Ampel-Koalition beschlossenen “Entlastungspakets”

Jede* r aktiv Erwerbstätige hat im Jahr 2022 Anspruch auf die EPP in Höhe von 300 Euro.

Generell wird die EPP entweder direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt oder kann über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Pauschale unterliegt der Steuerpflicht. Sie zählt aber nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienst.

Minijobber* innen, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen KEINE Pauschsteuer von den 300 Euro Energiepreispauschale zahlen.

Du hast mehrere Minijobs?
– Dann erhälst du die EPP über das erste Dienstverhältnis
– “450-Euro-Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber für die Zwecke der Finanzverwaltung schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt” (BMF 2022)

Hier haben wir einen ausfüllbaren Vordruck vorbereitet, der dir die Angelegenheit erleichtert 😉 <Energiepauschale: Bestätigung erstes Dienstverhälnis

Auch wenn du gerade als Werkstudent* in oder Student* in im entgeltlichen Praktikum tätig bist gibt es die EPP.

Du bist in einem aktiven Dienstverhältnis, bekommst aber gerade (Saison-)Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Transferkurzarbeitergeld etc.?
Auch dann gibt es die EPP.

Über die Einkommensteuererklärung kann die EPP geltend gemacht werden, wenn
– am 1. September 2022 kein Dienstverhältnis vorliegt,
– du kurzfristig (!) oder als Aushilfskraft in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt bist,
– der Arbeitgeber keine Lohnsteuer-Anmeldung für dich abgibt,
– oder du keinen inländischen Arbeitgeber hast
(BMF 2022)

(!) – “Die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung sind nur gegeben, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) befristet ist” (Deutsche Rentenversicherung 2022)

Du bekommst neben dem Studium:

BAföG oder einen Unterhaltsbeitrag nach dem AFBG oder Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld und wohnst nicht mehr in der elterlichen Wohnung?

Dann bekommst du einen Heizkostenzuschuss von 230 € und musst auch keinen Antrag dafür stellen. (BMF 2022)

Du beziehst Wohngeld?

Für Wohngeldhaushalte wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

bei einer Person 270 Euro (statt 135 Euro nach dem ersten Entwurf)
bei zwei Personen 350 Euro (statt 175 Euro)
für jede weitere Person 70 Euro (statt 35 Euro)

Auch hierfür muss kein Antrag gestellt werden (Bundesregierung 2022).

Übrigens gibt es Heizkostenzuschüsse auch dann, wenn du eine dieser Leistungen zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat bezogen hast (BMBF 2022).

Zugegeben, wenn Mensch die Prognosen der rasant steigenden Gaspreise betrachtet, bleibt trotz der verschiedenen Möglichkeiten einen Teil des sogenannten Entlastungspakets direkt zu beziehen fraglich, ob die paar hundert Euro “earnings after taxes” nicht bloß ein Tropfen auf dem heißen Stein sind.

BMF (2022): Energiepreispauschale URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

BMBF (2022): Heizkostenzuschuss. URL: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html

Bundesregierung (2022): Höherer Heizkostenzuschuss kommt. URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/heizkostenzuschuss-2002324

Deutsche Rentenversicherung (2022): Kurzfristige Beschäftigung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/K/kurzfristige_beschaeftigung.html